Servicevereinbarung
Servicevereinbarung für Dog Walking Service & Vormittagsprogramm
1. Der Hundebetreuer verpflichtet sich, den Hund in in den Räumlichkeiten des Hundehalters zu versorgen, für reichlich Auslauf zu sorgen, zu beschäftigen und liebevoll zu betreuen sowie das Tierschutzgesetz mit allen Nebenbestimmungen zu beachten.
2. Der Hundebetreuer berechnet für Gassi-Service, Inhouse Sitting & Fütterung oben genannte Preise.
3. Besonderheiten der Verpflegung und medizinischen Versorgung sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Services anzugeben.
4. Der Hundehalter stellt die Futtermittel für seinen Hund, sowie eventuell benötigte Medikamente zur Verfügung. Soll der Dog Walker das Futter für den Zeitraum der Betreuung selber beschaffen, so fällt, außer den letztendlichen Futterkosten, eine einmalige Aufwandsentschädigung in Höhe von 5,00 EUR an.
5. Dem Hundehalter ist bekannt, dass läufige Hündinnen, die während der Servicenutzung voraussichtlich läufig werden, nur nach besonderer Absprache ausgeführt werden können.
Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin in die Hände eines Dog Walkers geben oder die Hündin während dieser Zeit läufig werden, wird für die auftretenden Folgen, insbes. Schwangerschaft, vom Dog Walker keine Haftung übernommen.
6. Der Hundehalter bestätigt mit seiner Unterschrift, dass sein Hund geimpft ist und klärt den Hundebetreuer darüber auf, ob eine Haftpflichtversicherung für Hundehalter besteht (in Rheinland Pfalz besteht keine Versicherungspflicht für Hunde). Der Impfpass des Hundes ist auf Verlangen des Dog Walkers vorzulegen.
7. Der Hundehalter erklärt, dass sein Hund keine Anzeichen zeigt von ernsthaften psychischen Störungen und ansteckenden Krankheiten sowie frei von Ungeziefer ist. Eine regelmäßige Entwurmung gilt als selbstverständlich. Der Dog Walker übernimmt keine Haftung für Erkrankungen des Hundes und deren Folgen.
8. Im Falle einer Erkrankung oder Verletzung eines Hundes erklärt sich der Hundehalter einverstanden, dass die notwendige tierärztliche Versorgung von dem im Unterbringungsvertrag genannten oder einem Tierarzt der Wahl des Dog Walkers vorgenommen wird. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Hundehalter. Bringt ein Hund nachweislich eine ansteckende Krankheit mit, trägt der Halter dieses Hundes die dadurch entstehenden Kosten für die Desinfektion und die Behandlung angesteckter Hunde.
9. Während der Servicenutzung bleibt der Hundehalter Eigentümer im Sinne von §833 BGB (Haftung des Tierhalters). Für Schäden, die der Hund während der Servicenutzung erleiden könnte, übernimmt der Dog Walker keine Haftung. Richtet der Hund Sachschäden oder Schäden an Dritten (Hund / Mensch) an, so haftet hierfür der Hundehalter. Der Hundehalter verpflichtet sich, für durch seinen Hund entstandene Sachschäden auch dann aufzukommen, wenn eine vorhandene Tierhalterhaftpflichtversicherung den Schaden nicht übernimmt. Der Dog Walker besitzt eine Hundesitter-Haftpflichtversicherung.
10. Der Dog Walker schließt jede Haftung auf Schadenersatz aus, es sei denn, Schäden werden aufgrund einer grob fahrlässigen oder grob vorsätzlichen Verletzung herbeigeführt.
11. Absagen für den Service sind kostenfrei, der Auftragnehmer bittet lediglich darum, dass sie wenigstens 3 Tage vor Betreuungsbeginn erfolgen.
12. Sollte ein Hund sich, entgegen der Angaben des Hundehalters, als unverträglich mit anderen Hunden erweisen oder wiederholt durch permanentes Bellen sowie grobes und anhaltendes Belästigen anderer Hunde auffallen, gilt das Vertragsverhältnis als sofort beendet.