20% der Kosten für Dog Walker lassen sich steuerlich absetzen – § 35a Steuerermäßigung
Die wichtigsten Informationen haben wir Euch aus zwei wesentlichen Quellen zusammengetragen:
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html (Bundesamt für Justiz)
https://www.finanztip.de/haushaltsnahe-dienstleistungen/
- Teile der Kosten für Arbeiten, die üblicherweise Mitglieder Deines Haushalts ausführen würden, von der Steuer absetzen, wenn Du damit eine Firma (Pawfect Service) oder einen Selbstständigen beauftragst und die Rechnung per Überweisung gezahlt wird
- Die haushaltsnahen Arbeiten müssen grundsätzlich in Deiner Wohnung, Deinem Haus oder auf dem Grundstück stattfinden. Im Falle des Gassi-Services wurde aber entschieden (FG Hessen, Urteil vom 1. Februar 2017, Az. 12 K 902/16), dass das Ausführen der Hunde über die Grundstücksgrenzen hinweg eine Leistung mit einem unmittelbaren räumlichen Bezug zum Haushalt sei. „[…]denn beim „Gassi gehen“ handelt es sich um eine Leistung mit einem unmittelbar räumlichen Bezug zum Haushalt, die dem Haushalt (dem haushaltszugehörigen Tier) dient (vgl. Anm. von Geserich, jurisPR-SteuerR 3/2016 Anm. 3)“
Wusstest Du schon? Dasselbe gilt auch für Hausbesuche von Hundetrainern.
2 Comments
Ja, unsere Liebe zur Fellnase kennt keine Grenzen :
)..