Der Cane Corso ist in verschiedenen Ländern als Listenhund eingestuft, hauptsächlich aufgrund seiner Größe, Stärke und potenziellen Gefahr, wenn er in falsche Hände gerät. Die Einstufung als Listenhund bedeutet in der Regel, dass bestimmte Auflagen und Beschränkungen für die Haltung und den Umgang mit dieser Rasse gelten. In Deutschland wurde die Rasse von der Liste genommen.
In bestimmten Bundesländern wurden diese Hunde als Kampfhunde klassifiziert. Für die Haltung dieser Hunde galten in diesen Regionen spezielle Bestimmungen wie die Verpflichtung zum Tragen eines Maulkorbs, Leinenzwänge und die Notwendigkeit einer Sachkundeprüfung.
Die Einordnung als potenziell gefährlicher Hund ist innerhalb Deutschlands ein diskutiertes Thema. Skeptiker argumentieren, dass diese Einstufung eine Pauschalisierung darstellt und nicht die individuelle Gefährlichkeit eines jeden Hundes adäquat berücksichtigt.
Einige Länder, in denen der Cane Corso als Listenhund eingestuft sein kann, sind:
- Großbritannien: In Großbritannien steht der Cane Corso auf der Liste der „verbotenen Rassen“ nach dem Dangerous Dogs Act. Dies bedeutet, dass die Rasse nicht importiert, gezüchtet oder gehalten werden darf.
- Dänemark: In Dänemark gilt der Cane Corso als eine der Rassen, die unter das Hundegesetz für „gefährliche Hunde“ fallen. Die Haltung unterliegt strengen Auflagen.
- Spanien: In einigen Regionen Spaniens, wie Katalonien, ist der Cane Corso als „gefährliche Rasse“ eingestuft. Dies kann dazu führen, dass die Haltung bestimmten Regulierungen unterliegt.
- Niederlande: In den Niederlanden wird der Cane Corso in einigen Gemeinden als Listenhund eingestuft, was bestimmte Bedingungen für die Haltung mit sich bringt.
Insgesamt verkörpert der Cane Corso eine einzigartige Kombination aus Schönheit, Intelligenz und treuer Hingabe, die ihn zu einem bemerkenswerten Begleiter für diejenigen macht, die seine wunderbaren Eigenschaften zu schätzen wissen. Mehr dazur hier: Rasseportrait Cane Corso
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